Längst geschehen, siehe Banken-AGB Artikel 3

Leserzuschrift, Freitag, 06.03.2015, 13:38 (vor 3938 Tagen) @ Modena2071 Views

Müsste die Bank das nicht dem Klienten mitteilen? Sonst wird es ja nicht
Bestandteil der vertraglichen Verbindung?

Längst geschehen, siehe Banken-AGB Artikel 3

http://rsw.beck.de/rsw/downloads/Text_AGB_Banken_neu.pdf

"Störung des Betriebs

Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- und Ausland) eintreten"

Die Begrifflichkeit "Hohe Hand" ist im Rechtslexikon definiert:

http://www.rechtslexikon.net/d/hohe-hand/hohe-hand.htm


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