Längst geschehen, siehe Banken-AGB Artikel 3
Müsste die Bank das nicht dem Klienten mitteilen? Sonst wird es ja nicht
Bestandteil der vertraglichen Verbindung?
Längst geschehen, siehe Banken-AGB Artikel 3
http://rsw.beck.de/rsw/downloads/Text_AGB_Banken_neu.pdf
"Störung des Betriebs
Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- und Ausland) eintreten"
Die Begrifflichkeit "Hohe Hand" ist im Rechtslexikon definiert: