Also das Justizministerium
Der Staatsanwalt ist
weisungsgebunden gegenüber dem Oberstaatsanwalt und dieser gegenüber
der
kontrollierenden Behörde, dem Innenministerium und der Regierung.
Leider falsch. Dienst und Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften
haben die Justizministerien.
Danke für die Richtigstellung, was an der Intension meiner urspr. Aussage allerdings nichts ändert. Es bleiben Weisungsgebundene und können jederzeit von der Regierung in ihrem Handeln gestoppt werden, oder?
Siehe auch hier:
http://www.gewaltenteilung.de/gewaltenteilung-in-deutschland/staatsanwaltschaft-und-gew...
Gruß Dieter