Aufsicht über die Staatsanwaltschaften

Leserzuschrift, Sonntag, 15.02.2015, 12:55 (vor 4086 Tagen) @ Dieter2027 Views

Der Staatsanwalt ist
weisungsgebunden gegenüber dem Oberstaatsanwalt und dieser gegenüber der
kontrollierenden Behörde, dem Innenministerium und der Regierung.

Leider falsch. Dienst und Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften haben die Justizministerien.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.