Aufsicht über die Staatsanwaltschaften
Der Staatsanwalt ist
weisungsgebunden gegenüber dem Oberstaatsanwalt und dieser gegenüber der
kontrollierenden Behörde, dem Innenministerium und der Regierung.
Leider falsch. Dienst und Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften haben die Justizministerien.