Hunde, steuerlich absetzbar

Dieter, Donnerstag, 05.02.2015, 01:10 (vor 3661 Tagen) @ Olivia5609 Views

Was für einen Betrieb muß man dazu haben?

egal, siehe weiter unten.


Wie hast du den Arbeitsvertrag gestaltet?

immer so, daß ich unwiderruflich der Boß bin.

Erkennt das Finanzamt einen Fotenabdruck als Unterschrift an?

Das Finanzamt erkennt auch formlose Verträge an, nur unter Verwandten sind sie komisch pingelig. Aber die Hunde sind ja nicht mit mir verwandt.
Im übrigen hatte ich noch nie einen schriftlichen Arbeitsvertrag geschlossen außer bei Auszubildenden, also für mich und meinen Betrieb nicht unüblich, auch bei den Hunden drauf zu verzichten.


:-)))

Bin entzückt.

Hallo Olivia,
prinzipiell ist steuerlich absetzbar, was eine betriebliche Veranlassung hat. Also, wenn hin und wieder eingebrochen wurde oder eine entspr. Prophylaxe getätigt werden sollte, gäbe es untersch. mögliche Aufwendungen zur Problemlösung.
Das kann eine Alarmanlage sein, die mit der Polizei gekoppelt ist, das können zusätzliche Kameras sein, und das können natürlich auch Sicherheitszäune, andere Maßnahmen sein, etc. Alle diese Aufwendungen mindern den Gewinn nach Handels- und Steuerrecht.
Genausogut kann man natürlich auch einen Wachdienst einstellen, der ebenso den Gewinn mindert. - und anstelle des Wachdienstes gehen natürlich auch Hunde, die zudem auch noch wesentlich billiger sind.

Ob ein Hund als Hausangestellter durchgeht und steuerlich wie ne Putzfrau, Gärtner oder so ähnlich geltend gemacht werden kann, bezweifel ich allerdings, habs aber noch nicht probiert, da meine ja schon betrieblich unter Vertrag stehen.

Gruß Dieter


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