Gebt der Frau den Autopsie-Bericht oder fälscht einen!

Bernadette_Lauert, Freitag, 30.01.2015, 22:44 (vor 3964 Tagen) @ Leserzuschrift4750 Views

- Man verweigert der Mutter den Autopsie-Bericht, obwohl sie laut
französischem Gesetz das Recht darauf hat. Die zuständigen Behörden
sagten ihr ausdrücklich: „Sie werden ihn nicht erhalten.“

Ich verstehe das nicht.
Wenn ihr Einsicht in den Autopsie-Bericht gesetzlich zusteht, dann gäbe es eigentlich nur zwei Möglichkeiten:

Möglichkeit 1: Wahrheit Sie geben ihn ihr.

Möglichkeit 2: Lüge Sie fälschen ihn, wenn etwas drinsteht, was nicht an die Öffentlichkeit kommen darf.

Aber immer wieder sprengt die Realität den Lösungsraum und es passiert:

ERROR: Sie verweigern die Einsicht, was sich dann rumspricht und das Mißtrauen weiter wachsen lässt.

Die Wahrheit der Verweigerung wird bekannt, Lügen in der öffentlichen Darstellung werden vermutet.

Hamse schlecht gelogen. Immer gut, wenn sowas passiert.

lol:
"Also ich hätte Massenvernichtungswaffen im Irak gefunden." (Putin)

Gruß, Bernadette


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