Datenschutz

der_Chris, Nördl. Ruhrgebiet, Samstag, 21.12.2019, 07:19 (vor 1859 Tagen) @ CalBaer1981 Views

Und das Beste daran:

Öffentliche Stellen, die nicht im Wettbewerb stehen, sind von der Zahlung von Bußgeldern ausgenommen. Hier greift das Landesdatenschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes über die nationale Öffnungsklausel und nicht die DSGVO und diese sehen Bußgelder nur gegen Mitarbeiter vor, die vorsätzliche Fehlhandlungen begehen.

Wäre das einem Unternehmen passiert, der Skandal wäre perfekt.

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Gruß
Der_Chris

Verhaltensregeln gegenüber deutschen Politkern:
*Verachten* Auslachen* Verhöhnen* Ignorieren*
Und niemals Aufmerksamkeit schenken!


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