Staatsquote der BRD, wenn die Schattenwirtschaft nicht einbezogen ist?

Dieter, Freitag, 20.12.2019, 00:10 (vor 1590 Tagen)3072 Views

Hallo,

in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung und damit auch dem BIP ist vom stat. Bundesamt je nach Dienstleistungs- oder Herstellungszweig ein Anteil der geschätzten Schattenwirtschaft zugerechnet.
Bei der Bauwirtschaft meines Wissens um 20% Erhöhung des BIP.

Für 2019 ist für die BRD eine Staatsquote von 43,9% des BIP ausgewiesen.

Da aber die Schattenwirtschaft nicht zur Finanzierung des Staates beiträgt, sollte man fairerweise diese herausrechnen, um festzustellen, wie hoch tatsächlich die Belastung der zahlenden Bevölkerung ist, in Bezug auf die Gesamtausgaben des Staates.

Nehmen wir an, das stat. Bundesamt hat 8% Schattenwirtschaft dem offiz. BIP hinzugerechnet. Dann verschieben sich natürlich auch ein paar Kennzahlen, wie z.B. Verschuldung in % zum BIP aber auch die Staatsquote.

die bereinigte Staatsquote würde dann für 2019 heißen: ca. 47-48%

Leider weiß ich nicht, wie hoch das stat. Bundesamt tatsächlich die Schattenwirtschaft beziffert und eingerechnet hat. Das sie es macht ist unbestritten.

Auch intern. Vergleiche derartiger Kennzahlen, auch innerh. der EU, sind nicht möglich, da jeder Staat eine andere Systematik zur Einbeziehung der Schattenwirtschaft anwendet. Italien hatte z.B. einen hohen Anteil Schattenwirtschaft eingerechnet, da dann die Verschuldung zum BIP niedriger ausfällt. Sonst hätten sie damals den Euro nicht bekommen.

Weiß jemand die exakte Größe, die das Stat.Bundesamt bei uns beim BIP einrechnet?

Gruß Dieter


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