Korrektur der Berechnung

Stagflati, Samstag, 14.12.2019, 12:00 (vor 1804 Tagen) @ Stagflati2382 Views

Entschuldigung, der Rechenweg des Rechenbeispiels war eingangs fehlerhaft dargestellt, da ich zunächst mit 20.000 € Anlagesumme gerechnet und dann auf 10.000 € umgestellt habe, weil es mir irgendwie griffiger schien. Am Rechenergebnis ändert sich nichts.

Also hier nochmal die Rechnung für 10.000 € Fondsvermögens-Summe:

Zahlbar sind weiterhin "nur" 0,1124 % der angelegten Summe, die am bzw. ab dem
2. Januar 2020 fällig werden, sofern kein ausreichender Freistellungsauftrag erteilt ist.

Rechnung:

Maßgeblicher Wert der Fondsanteile zum 1.1.2019: 10.000 €.
Daraus errechnet sich eine Vorabpauschale in Höhe von 60,90 €, und
zwar über folgenden Rechenweg: 10.000 € mal 0,0087 (Basiszins) x 0,7 (
Teilfreistellung) = 60,90 € Vorabpauschale. Auf diesen Betrag ist
rechnerisch nochmals die Teilfreistellung in Höhe von 30% anzurechnen,
also 60,90 mal 0,7, macht 42,63 €. Auf diese Summe ist nun
Abgeltungsteuer plus Soli zu zahlen, macht also 26,375 % dieser Summe =
11,24 €.

Zur Anwendung kommt das nur, weil die Wertsteigerung des Fonds im Jahr
2019 größer als die Vorabpauschale ist.

Wurde der Fonds unterjährig erworben, wird die Vorabpauschale nur
zeitanteilig ermittelt bzw. angewendet.

Gruß

Stagflati


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