Vorabpauschale bei Aktienfonds schlägt ab 1. Januar zu
Hallo Ihr Lieben,
habt Ihr auch thesaurierende Aktien- und Mischfonds im Depot? Dann schnallt Euch an, denn ab dem 1. Januar bucht Eure Depotbank die auf Grundlage der sogenannten Vorabpauschale errechnete Steuerschuld ganz locker von eurem Verrechnungskonto ab, sofern Ihr keinen ausreichenden Freistellungsauftrag erteilt habt. Denkt also daran, gegebenenfalls immer Geld auf dem Konto vorzuhalten für diesen Zweck. Manche Depotbanken verkaufen stattdessen Fondsanteile aus Eurem Fondsvermögen, um die Steuerschuld einzutreiben. Bei diesen Banken müsst Ihr natürlich dann kein Geld auf dem Verrechnungskonto vorrätig halten.
Da die Aktienpreise im maßgeblichen Vergleichszeitraum 1.1.19 zu 31.12.19 deutlich gestiegen sind, dürfte kaum ein Privatanleger bei Aktien- oder Mischfonds mit Aktienanteil an der Zahlung der neuen Fondssteuer vorbeikommen. Im letzten Jahr war das noch kein Problem, da die Regelung zwar schon bestand, aber die Aktienpreise stark gefallen waren (1.1.18 zu 31.12.18), so dass die Besteuerung das Wertzuwachses keine Anwendung fand. Durch die Aktienrallye in 2019 sind aber weltweit fast alle Aktienindices und folglich auch die Fonds im Plus, so dass ein zu versteuernder Wertzuwachs zu verzeichnen ist.
Das Investmentsteuerreformgesetz wird also in Bezug auf die Vorabpauschalen-Jahresregelung ab dem 1. Januar erstmals in größerem Umfang für den Anleger praxisrelevant.
Gruß Stagflati