Re.
Welche Bürokratie bitte?
Verschiedene Jurisdiktionen, Lizenzen, Übersetzungen, Embargos, Wechselkurse, Kapitalverkehrseinschränkungen, Clearing/Settlement, Quellensteuern, Optionen/Inhaberrechte, andersartige APIs, Anwälte/Gerichte, Prospektpflichten, Datenschutzgesetze, Forderungseintreibung, ...
Also Plancius wollte alles digital, Du aber willst effektive Stücke
sehen? Frag' Deinen Broker mal!
Phantomaktien und Fractional Reserve sind ein Begriff? Inventur ist besser als Vertrauen. Digital mit Blockchain geht das etwas einfacher. Aber Blockchain schafft wiederum neue Probleme.
Manche werden gar an Shortseller weiterverliehen.
Ohne Dein Einverständnis?
Entweder mit implizitem Einverständnis (30 Seiten AGB gelesen?), oder halt ohne Genehmigung - MF Global lässt grüßen. Manche Broker wie TradeRepublic werben sogar damit, keine Papiere auszuleihen. Blackrock Ishares listet seine Leihgaben auf der Internetseite auf.
Seit wann verdient ein Fondsmanager an der Orderausführung für "schwer
zugängliche Märkte"?
Als Normalo komme ich bspw. nicht wirklich an Schweizer/Japaner/... Immobilien dran, aber es gibt Nischenfonds die sowas machen. Aber nicht nur im Private Equity, auch bei allerlei anderen Assets, auch physisch gelagerte Rohstoffe im Zollfreilager usw.
Marktorder oder Limitorder?
Der Beschiss gelingt in manchen Szenarien auch mit Limitorders. Aber Marktorders sind natürlich deutlich anfälliger. Ich selber habe von den frankfurter Kursmaklern jedenfalls eine Entschädigung erhalten, weil ganz offensichtlich pflichtwidrig ausgeführt wurde, es gibt aber noch weitere Fälle, habe schon einiges gehört. Manche Institute traden auch gegen ihre eigenen Kunden. Hatte auch mal ein strukturiertes Produkt wo einfach die Kursstellung ausgesetzt wurde bis zum Verfallstermin.
Eine Listinggebühr wird übrigens an die Börse gezahlt und nicht an die
Depotbank.
Ja, ich habe verschiedene Arten von Gebühren aufgezeigt. Was ich im Prinzip meinte ist dass man als Emittent stets von teuren Dienstleistern abhängig ist.
Das Kryptogedöns ist für Börsenhandel untauglich.
Die Begründung findet sich in meinen Altbeiträgen vor vielen Jahren, als
es um die Anwendung von Blockchain-Technologien ging.
Es ist nicht untauglich. Es ist nur so, dass man on-chain gewisse Kapazitätsgrenzen erreicht. Deswegen gibts auch Dienstleister die Trades off-chain verbuchen, man die Assets aber jederzeit abheben kann ohne große Formulare und Anträge.