(leider) falsch!
Schauen Sie bitte bei Gelegenheit in die UN-Menschenrechtserklärung von
1948. Sie werden feststellen, daß dort nur Asylanten und Migranten Rechte
zugestanden werden, und autochthone Völker gar nicht mehr vorkommen.
Primärquelle (vom 10.12.1948) ist hier zu finden:
https://www.ohchr.org/EN/UDHR/Pages/Language.aspx?LangID=ger
In fast allen Artikeln steht "Alle Menschen ... / Jeder hat das Recht auf ... / Niemand darf ..."
Artikel 13
1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.
... beinhaltet nicht, nach Lust und Laune in jedes andere Land der Welt einzureisen!
einzige Ausnahme:
Artikel 14
1. Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
(im weiteren Verlauf:
NICHT "im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art ... erfolgt")
... was aber wohl nur auf eine Minderheit (seien es 5 % oder 15 %) der realexistierenden bzw. -einreisenden Flüchtlinge zutreffend sein dürfte
und
Artikel 22
Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch ... sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, ... Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.
gilt also nicht für nicht-Mitglieder der Gesellschaft
--> hier wäre formal ausreichend, das nicht-verhungern und nicht-erfrieren lassen sicherzustellen ...