Ausnahmen trotz Daumenschrauben.

Dieter, Montag, 26.08.2019, 22:21 (vor 2369 Tagen) @ Dionysos1764 Views

Hallo Dionysos,

die Daumenschrauben werden zunehmend enger gezogen, das sehe ich ähnlich wie Du.
Aber es gibt Ausnahmen:
1. Ausnahme sind Wohngebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Hier gilt keine Energiesparverordnung.
2. Ausnahme Betriebswohnungen, die im Betriebsvermögen eines landw. Betriebes stehen. Die nennen sich Landarbeiterwohnungen und werden im Zensus nicht erfaßt und tauchen m.W. auch in keinen Statistiken auf.

Gruß Dieter


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