Steht doch dabei
Frauen wurden von ihrem Ehemann versorgt. Natürlich durften sie etwas zum Familienunterhalt beitragen, dies floss aber in die Familienkasse. Über die Verwendung entschied der Ehemann. Selber verdienen durften sie nicht. Ihr Erbe fiel dem Ehemann zu und wurde von diesem verwaltet.
Wenn eine keinen Ehemann fand oder wenn der vorzeitig verstarb, dann konnte sie immer noch ins Kloster gehen.
Selbstverständlich ist das übertragbar und so wird es kommen. Dafür sorgen schon die Frauen.
Eine Alternative war lediglich bei den Gebieten des großen Reformators und Frauenbefreiers Mohammed gegeben. Dort durften die Frauen die Scheidung einreichen und der Ehemann musste ihnen die Mitgift oder ihr Erbe auszahlen.
In den katholischen Ländern war die Scheidung strikt verboten. Ich glaube sogar, bei Mohammed durften sich die Frauen, sofern sie keine Sklavinnen waren, ihren Ehemann selber aussuchen. allerdings durfte der sich eine zweite, dritte oder vierte Frau dazu nehmen. Das war in den christlichen Ländern nicht erlaubt.
Gruß Mephistopheles
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Wenn wir nicht das Institut des Eigentums wiederherstellen, können wir nicht umhin, das Institut der Sklaverei wiederherzustellen, es gibt keinen dritten Weg. Hillaire Belloc