LIDL für Sachbeschädigung in Anspruch nehmen u. Werbefirma auf Erfüllung/Schadenersatz
Hallo Udo,
wenn LIDL Plakate überkleben oder entfernen läßt, ist dies Sachbeschädigung.
--> Strafanzeige stellen
--> auf Unterlassung klagen, einstweilige Verfügung erwirken
--> Schadenersatz einfordern/einklagen
Wenn du nicht nur die Werbefläche gemietet hast, sondern incl. Plakatieren, außerdem den Vertragspartner auf Erfüllung in Anspruch nehmen, ggf. auch wieder per einstweiliger Verfügung. Evtl. noch Schadenersatz einfordern oder zeitliche Verlängerung des Vertrages.
Grüße
Rainer