Lieber mit Dashcam
http://www.rechtsindex.de/verkehrsrecht/5398-lg-landshut-dashcam-zum-beweis-von-haftung...
"In einer interessanten Entscheidung des Landgerichts Landshut schließt
sich das Gericht der Aufassung an, dass Videoaufnahmen durch
eine Dashcam zum Beweis von Haftungsansprüchen grundsätzlich verwertbar
sind."
Habe auch dieses Urteil vom OLG Stuttgart dazu gefunden: http://www.olg-stuttgart.de/pb/,Lde/Startseite/Medien/_Dashcam_-Aufnahmen+koennen+zur+V...
Bei besagten Vorfällen dürfte es sich wahrscheinlich nicht mal bloß um schwerwiegende Verkehrsordnungswidrigkeiten handeln, sondern auch um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und somit eine Straftat nach § 315b StGB. Alle Angaben ohne Gewähr. ;)
Ich habe deshalb auch eine Dashcam in meinem Auto installiert und zwar diese: http://mycocar.com/ Hatte damit auch noch nie Probleme mit den Ordnungshütern, das ist meiner Meinung nach bloß Panikmache. Diese könnten das Gerät im Ernstfall wahrscheinlich eh nicht von einem Telefon oder Tablet unterscheiden, womit ja auch niemand ein Problem hat, wenn das im Auto hängt.