So sieht das Landgericht Landshut es auch.
http://www.rechtsindex.de/verkehrsrecht/5398-lg-landshut-dashcam-zum-beweis-von-haftung... "In einer interessanten Entscheidung des Landgerichts Landshut schließt sich das Gericht der Aufassung an, dass Videoaufnahmen durch eine Dashcam zum Beweis von Haftungsansprüchen grundsätzlich verwertbar sind."