Altersgrenze beachten

Michael Krause, Montag, 19.12.2016, 13:22 (vor 3370 Tagen) @ Leserzuschrift1987 Views


Oder sollte ich mich lieber um Aufnahme in ein berufsständiges
Versorgungswerk bemühen?

Die haben regelmäßig eine Altersgrenze von 45 Jahren. Nur die Ärzte haben die soweit ich weiß nicht.

--
Das einzige Recht des Sklaven ist das Recht auf Arbeit und das darf man ihm nicht nehmen.


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