Umgang mit fakes?

lonzo, Samstag, 17.12.2016, 16:53 (vor 3372 Tagen) @ DT2866 Views
bearbeitet von unbekannt, Samstag, 17.12.2016, 17:59

Moin

Gibt es denn dann auch eine Abteilung für fake-news der Politik? Denn das ist doch die Ausgangsproblematik. Ohne die fakes, die häufig von dort kamen und kommen, gäbe es viele fake-news gar nicht. Fake-news sind nichts anderes als eine Reaktion. War, glaube ich, in der DDR genauso.

Beispiele: Euro-Lüge, Facharbeiter-Lüge I und II, Russland-Lüge

Wenn allerdings die Kahane, wie Steinhöfel schreibt, in Hohenschönhausen weitermacht, weil der Hensel die Stiftung übernehmen soll...
Wer da mal war, bekommt das fürchten. Die Gesinnungsschnüffer der DDR aber waren damals Spitzenverdiener.

Vielleicht erklären sich so die stattlichen Subventionen und Spenden in Höhe von 1.600.000,-€, bei denen immerhin ca. 630.000,- € fürs Personal übrig bleiben. Ich weiß ja nicht, wie viel Mitarbeiter die benötigen. So etwas als AG.

Einschränkend muss ich allerdings auf die Vera Lengsfeld verweisen, die sich wiederum auf einen Beitrag des Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages bezieht, der da sagt: Das Strafrecht ist kein Gesinnungsstrafrecht.

Das geltende Strafrecht als Tatstrafrecht knüpft die Strafbarkeit stets an Handlungen, nicht allein an Meinungen, Überzeugungen oder die Täterpersönlichkeit.

Gedanken, Überzeugungen und Meinungen können für sich genommen nicht strafrechtlich relevant sein, wie schon der römische Jurist Ulpian feststellte: Cogitationis poenam nemo patitur.

Das führt mich zu folgendem Ergebnis: Strafrechtlich relevante Äußerungen im Internet unterliegen der Strafverfolgung. Zuständig ist die Polizei, der Staatsschutz und die Staatsanwaltschaften, alles darunter ist freie Meinungsäußerung.

Jetzt frage ich mich, was will die Kahane mit ihrer Stiftung im Internet?
Wer sich beleidigt oder verhetzt fühlt, kann bei der Polizei ne Anzeige machen, das war´s. Aber auch mit der AG, wäre nur eine Fake-AG. [[zigarre]]


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