Strafe: Lebenslänglich,

Rotweintrinker, Sonntag, 04.12.2016, 10:33 (vor 3385 Tagen) @ Brockenteufel10975 Views

und zwar lebenslängliches Bleiberecht in unserem Land, mit Rundumalimentierung
ohne Arbeitszwang. D.h., lebenslängliches durch die Gegend Stromern. Denn nach all dem kann er ja wohl kaum in sein Heimatland abgeschoben werden. Verfolgung droht!
Zu prophezeien, dort würde er u.U. als Held gefeiert werden, weil er eine Ungläubige, die abends unverhüllt sich schamlos angeboten hat, der gerechten Strafe zugeführt hat, wäre natürlich unverzeihlicher Zynismus.


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