Das ist ein sehr guter Hinweis
Hallo Jürgen,
vielen lieben Dank, für diesen Hinweis, ich werde es gerne so an die Schufs schicken.
Wenn das in einer Woche geschehen kann, wäre das toll. Notfalls müsste ich wohl einen Anwalt nehmen?
Halte euch informiert, wie es weitergeht.
Gruß
Andreas
Ich hatte vor Jahren auch mal einen ähnlichen Fall.
Schreib der SCHUFA Folgendes:Gemäß Â§ 35, Abs. 4 des Bundesdatenschutzgesetzes *) verlange ich von
Ihnen, diesen Eintrag binnen einer Woche zu löschen und bitte um eine
Mitteilung, wenn dies erfolgt ist. Falls dies nicht erfolgt, ergeht Klage
über meinen Rechtsanwalt.Mit freundlichen Grüßen
*) § 35, Abs. 4 BDSG: "Personenbezogene Daten sind ferner zu sperren,
soweit ihre Richtigkeit vom Betroffenen bestritten wird und sich weder die
Richtigkeit noch die Unrichtigkeit feststellen lässt."