Aufenthaltsgenehmigung
Im Fall der getöteten Studentin in Freiburg sitzt ein 17-jähriger als
Tatverdächtiger in Untersuchungshaft. Der Vorwurf laute auf Vergewaltigung
und Mord, sagte Staatsanwalt Dieter Inhofer am Samstag in Freiburg. Es
handele sich bei dem mutmaßlichen Täter um einen minderjährigen
unbegleiteten Flüchtling, der 2015 aus Afghanistan eingereist sei.
Angenommen, er bekommt ein paar Jahre oder so, dann darf er danach nicht nach Afghanistan zurückgeschickt werden. Er erhält mit diesem Verbrechen quasi eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung. Es gab schon öfter solche Geschichten.
ijoe