In Freiburg wohl anders
17 Jahre alter unbegleiteter Ausländer
(Afghane). Was sagt uns das jetzt?
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Das einzige Recht des Sklaven ist das Recht auf Arbeit und das darf man ihm nicht nehmen.
17 Jahre alter unbegleiteter Ausländer
(Afghane). Was sagt uns das jetzt?
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Das einzige Recht des Sklaven ist das Recht auf Arbeit und das darf man ihm nicht nehmen.