Dafür besteht kein Haftgrund, wenn jemand einen Deutschen möglicherweise lebensgefährlich mit einem Messer verletzt.
http://www.insuedthueringen.de/lokal/sonneberg_neuhaus/sonneberg/Sonneberger-nach-Messe...
Merke:
Nur für einen Deutschen gilt die Wahl der Mittel genau abzuwägen.
Für einen Ausländer gilt das anscheinend nicht.
Eine Verbalattacke mit einem Messerstich zu beantworten ist üblich in manchen Ländern und wird bei uns als "regionale Folklore" akzeptiert.
Schwere Körperverletzung oder Mordversuch ist ja auch nur ein Bagatelldelikt im Gegensatz zu GEZ-Gebühren oder Strafzettel nicht zu bezahlen.
Für das kannst du in den Knast kommen.
Mal sehen, wann Mord an Deutschen legal wird?! Viel fehlt ja nicht mehr, wenn man Deutsche abstechen kann und dann wieder auf freien Fuß gesetzt wird.
Vorbilder liefert ja Hollywood.
https://www.youtube.com/watch?v=ntnZCJOaJX8
Gruß
ebbes
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Jedes blinde Huhn, das an der Börse einmal erfolgreich war, denkt gleich, es sei ein Adler.