BGH-Entscheid: Einfacher Dienst im KZ reicht für Verurteilung
Wir werden noch einige Prozesse sehen, bei denen die Greise für ihre Jugendsünden verurteilt werden:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/bundesgerichtshof-wer-auschwitz-bewachte-ist-schu...
Beihilfe zum Mord.
Aus dem Urteil:
Beihilfe kann schon im Vorbereitungsstadium der Tat geleistet werden, selbst zu einem Zeitpunkt, in dem der Haupttäter zur Tatbegehung noch nicht entschlossen ist; sie ist auch noch nach Vollendung der Tat bis zu deren Beendigung möglich.
Sie kommt auch in der Form sog. psychischer Beihilfe in Betracht, indem der Haupttäter ausdrücklich oder auch nur konkludent in seinem Willen zur Tatbegehung, sei es auch schon in seinem Tatentschluss, bestärkt wird.
Dies ist etwa der Fall, wenn dem Haupttäter Unterstützung bei der späteren Tatausführung oder der Verwertung der Tatbeute zugesagt wird.
Hervorhebung von mir.
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