Frei zugängliche Quellen zum Widerstandsrecht in Geschichte und Gegenwart, seine konkrete Ausgestaltung und Anwendungsbereich
Wie schon im Eingangsbeitrag argumentiert, nützt das im Grundgesetz 'verbriefte' Widerstandsrecht faktisch nichts, weil es erst dann anwendbar ist, wenn es für organisierten straffreien Widerstand bereits längst zu spät ist. Ähnlich argumentiert auch Dr. Christian Weilmeier im contra-magazin "Widerstandsrecht des Grundgesetzes ist wertlos": "Es handelt sich dabei um ein Rechtskonstrukt, das auf dem Naturrecht beruht, wie etliche andere Artikel im Grundgesetz. ... Es darf ... nicht nur eine einzige Verfassungsverletzung sein, sondern es muss ein Generalangriff sein. ... Vorgehen müsste man dann ... stufenweise, d.h. erst den gesamten Rechtsweg ausschöpfen, danach Demonstrationen, Sitzblockaden usw. Die Beweislast liegt bei den Widerständlern. ... Falls die Diktatur schon errichtet ist, dann ist die Sache klar. Die Straffreiheitsgarantie des Grundgesetzes nützt einem in diesem Fall aber gar nichts."
Letztlich kann man, ähnlich wie die Widerständlier des dritten Reiches, also nur darauf 'hoffen', nach Beseitigung der (vergeblich!) bekämpften Diktatur 'rehabilitiert' und als Märtyrer auf einen Sockel gestellt zu werden. Die Witwe, so sie trotz Sippenhaft noch lebt, erhält eine kärgliche Rente und aus irgendeinem kläglichen Etat preßt man sich krokodilstränenartig ein paar Denkmäler, geziert mit dem Spruch "Nie wieder" ab. Und muß dennoch gewärtigen, daß, wie bei Hitler, Franco und Peron, dennoch die Bücher über den Diktator das Hundertfache an Zahl und Umfang und Neuauflagen zählen und auch noch häufiger in öffentlichen Bibliotheken stehen, als die eigenen Nachrufe.
Wer nun immer noch nicht die Lust verloren hat, obwohl, wer das Schwert ergreift, durch selbiges umkommt (vgl. Dietrich Bonhoeffer), ist entweder ein Prinzipienreiter, also eine Person, die zu Lebzeiten niemand schätzt, oder ein Masochist, oder jemand, der sich ohnehin auf 'suicide by cop' kapriziert hat.
Vergebliches Widerstandsrecht ist die Strafe derer, die nicht beizeiten dem politischen Schicksal in die Speichen greifen wollten, aus Angst, sich am Straßenkot, der selbigen Speichen anhaften könne, zu beschmutzen. Es gibt so gesehen eine höhere Gerechtigkeit und jeden Diktator könnte man evolutionstheoretisch als Instrument der Evolution, des "Hegelschen Weltgeistes" ansehen, der berufen ist, der Menschheit Mores zu lehren. Vgl. z.B. Lothar Fritze: "Legitimer Widerstand? Der Fall Elser" (PDF, 45 Seiten), vgl. auch "Der Tyrannenmord, den die Enkelin in Hochhuths Stück andeutet, ist nicht durch das Widerstandsrecht des Grundgesetzes gedeckt".
Einige Internetquellen zum Widerstandsrecht
- Rechtsanwalt Dr. Dr. Thor v. Waldstein: "Zum politischen Widerstandsrecht der Deutschen - Eine juristische Orientierungshilfe" (PDF, 35 Seiten)
- jura.uni-bielefeld.de: "VERFASSTES WIDERSTANDSRECHT UND DER SUBSTANZVERLUST DER DEMOKRATIE" (PDF, 14 Seiten)
- Günther Scheidle: "Das Widerstandsrecht: Entwickelt anhand der höchstrichterlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland" (Google Books)
- Ehem. Generalstaatsanwalt Dr. Fritz Bauer: "RECHT UND PFLICHT ZUM WIDERSTAND" - Sein Urteil zum alliierten Bombenkrieg: "Ein Unrechtsstaat, der täglich zehntausende Morde begeht, ist überhaupt nicht hochverratsfähig" (vgl. auch Kirrwald an Rau). Vgl. auch Rechtstheoretische Schriften zum Widerstandsrecht - Fritz Bauer und Bauer-Bibliographie Publikationen 1903-1968; Micha Brumlik: "Im Hause des Henkers - Fritz Bauer und die Selbstaufklärung der Republik" (PDF, 7 Seiten)
- Andreas Kley: "Rechtsstaat und Widerstand" (PDF, 17 Seiten, Aus: Jean-François Aubert, Daniel Thürer, Jörg Paul Müller [Hg.], Handbuch des schweizerischen Verfassungsrechts, Zürich 2001, S. 285-298)
- Jan Heinemann: "Das Widerstandsrecht nach Art. 20, Abs. 4 GG" (Google Books, in: "Wehrhafte Demokratie", Hg. Markus Thiel)
- information-philosophie.de: "Widerstand / Widerstandsrecht (C - Z)" (et p.p.)
- Alfred Weber: "Der 20. Juli und das Widerstandsrecht des Volkes" (Ansprache von Prof. Dr. Alfred Weber am 20. Juli 1954 in der Universität Heidelberg, PDF, 5 Seiten)
- Mohammad Laabdellaoui: "Widerstandsrecht und Gewalt – Eine islamische Perspektive"
- de.wikisource.org: "Das vermeintliche Widerstandsrecht gegen Unrecht des Königs und Richters im Sachsenspiegel"
- Gert Sautermeister: "Tyrannenmord und Widerstandsrecht - Das letzte Werk des Literaturwissenschaftlers Walter Müller-Seidel: 'Friedrich Schiller und die Politik'"
- BEAT HODLER: "Das Widerstandsrecht bei Luther und Zwingli - ein Vergleich" (PDF, 15 Seiten)
- Norman Paech: "Gaza und das Völkerrecht - Ist Israel eine Besatzungsmacht und haben die Palästinenser ein Recht auf Widerstand?"
- Manfried Welan: "Über die Grundrechte und ihre Entwicklung in Österreich" (Österreich in Geschichte und Literatur, Heft 4-5, 2002, PDF, 17 Seiten)
- Dietrich Murswiek: "Der Vertrag von Lissabon und das Grundgesetz - Rechtsgutachten über die Zulässigkeit und Begründetheit verfassungsgerichtlicher Rechtsbehelfe gegen das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon und die deutsche Begleitgesetzgebung" (PDF, 140 Seiten)
- Adolf Laube: "Obrigkeitskritik und Widerstandsdenken nach dem Bauernkrieg" (Sitzungsberichte der Leibniz-Sozietät 6(1995) 6, p. 67 ff., PDF, 21 Seiten)
- tu-dresden.de - Prof. Dr. Detlev Sternberg-Lieben: "Rechtfertigungsgründe - Selbsthilfe - Widerstand" (PDF, 13 Seiten)
- Jan Rommerskirchen. "Die Legitimation und Limitation eines republikanischen Staates bei J.-J. Rousseau und I. Kant"
- Dieter Rucht: "Recht auf Widerstand? Aktualität, Legitimität und Grenzen 'zivilen Ungehorsams'" (PDF, 33 Seiten)
- wiso.uni-hamburg.de - Manuel Probst: "Die Menschenrechte als universeller Rechtsmaßstab - Eine ideengeschichtliche Analyse" (PDF, 73 Seiten)
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