Strafbar macht sich, wer sich an "Spaßtagen" wie Halloween mit Gewalt verteidigt
weil, so die Anmerkung eines Juristen, jeder mit Erschrecken rechnen muss.
Es ging in der Diskussion darum, ob der Notwehrparagraph auch bei Angriff eines Clowns gilt. Das wurde zwar bejaht, aber der Angegriffene hat bei der Wahl der Mittel die Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen. Einfach drauf losschlagen ist nicht. Man hätte die Sachlage mit der gebotenen Sorgfalt zu prüfen und nur angemessene Mittel einzusetzen. Bei Halloween schon mal gar nicht, da hier mit jederzeitigem Erschrecken gerechnet werden muss.
Alles klar?
Wenn mich ein Clown angreifen sollte und mir dann in das Messer läuft, weil ich gerade einen Apfel schäle, dann tut mir das sehr leid aber ich habe ihm auch nie gesagt, dass er das tun sollte. Ich esse viele Äpfel.
Auf Halloween schäle ich Kürbisse, das steht fest.
Viel Spaß wünscht
Eddie
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Politik ist so beschaffen, dass faule Früchte nur vom Baum fallen, wenn darunter ein Korb steht, der sie auffängt.