Korrektur

Kurz_vor_Schluss, Freitag, 23.09.2016, 08:44 (vor 3447 Tagen) @ Positiv1672 Views

Moin nochmal Positiv,
sorry, eine Fehlinformation war dabei - zu Punkt Eins:
Die Chippflicht wird föderal gehandhabt - d.h. nicht nur nach Bundesländern, sogar nach Städten und Landkreisen bestehen da Unterschiede.
In Paderborn zum Beispiel besteht die Pflicht zur Verchippung, in Münster nicht.
Du müsstest Dich also bei Deinem Veterinäramt erkundigen, wie es bei Euch aussieht.
Falls ja - schlechte Karten für Dich.
Falls nein - so sähe es besser aus (bliebe dann aber noch die Frist, die das Tierheim warten soll, in der der Besitzer sich melden sollte).
So oder so - ich würde vom Klagen Abstand nehmen und versuchen zu schauen, was die Lehre von det Janze is.
Schönen Gruß
K_v_S

--
Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
Karl Valentin


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