Im Detail nicht ganz so einfach .....
Nur 2 Gedanken:
Einkunftsarten:
Man sollte die Berechnung je Einkunftsart machen. =Eink.aus Gew.betrieb und =Eink.aus Vemietung u.Verpachtung.
Privat/gewerblich:
Achtung: Gew. genutzte Immobilien (es geht um Einzelunternehmer) werden gerne zum Gewerbe gemacht! Auch nachträglich, nach Prüfung des Finanzamtes.
Deshalb auch von mir der dringende Rat, einen Steuerberater zu kontaktieren.
Gruß
Basel