Antwort

Ashitaka, Mittwoch, 21.09.2016, 20:25 (vor 3448 Tagen) @ Orwell1558 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 21.09.2016, 20:29

Hallo Orwell,

Falls ja, wie kann man es erreichen, das Grundstück als gewerbsmäßiges
Objekt zu betreiben, um die Kreditraten VOR den Steuern abdrücken zu
können?

Die Frage, ob die Tilgung einer Verbindlichkeit vor oder nach Steuern erfolgt, sie stellt sich nicht. Es stellt sich einzig die Frage, ob die Mittel zur Tilgung aus Eigen- oder Fremdkapital stammen. Die Tilgung eines Kredits kann steuerlich nicht geltend gemacht werden. Denn der Kredit ist kein abnutzbarer Vermögenswert. Es handelt sich lediglich um die Rückzahlung von geliehenem Geld (Herkunft: Fremdkapital).

Was jedoch im Falle der Nutzung des Objekts zur Einkunftserzielung immer steuermindernd in Abzug gebracht werden darf, ist die Abnutzung des Gebäudes (=Abschreibung). Darüber hinaus kannst du die Sollzinsen der mit dem Grund/Gebäude im Zusammenhang stehenden Finanzierung als Werbungskosten geltend machen.

Also in etwa so:

+ Mieteinnahmen ./. Ausgaben für Gebäudeerhalt etc.
./. Kreditraten
= Gewinn vor Steuern (Immobilienunternehmen)

Nein, so:

+ Mieteinnahmen
+ Umlagen
./. Absetzung für Abnutzung (in der Regel 2% linerare Abschreibung p.a.)
./. Finanzierungskosten (Zinsen, Gebühren etc.)
./. sonstige nicht umlegbare Werbungskosten (Instandhaltung etc.)
./. sonstige umlegbare Werbungskosten
= Überschuss/Verlust (= Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)

Hoffe, das bringt ein wenig Klarheit. Es handelt sich um keine Beratung, sondern um den Ratschlag, einen Steuerberater des Vertrauens zu kontaktieren.

Herzlichst,

Ashitaka

..... und wieder ab an die Steckdose, in den Auflademodus geschaltet.

--
Der Ursprung aller Macht ist das Wort. Das gesprochene Wort als
Quell jeglicher Ordnung. Wer das Wort neu ordnet, der versteht wie
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