Relativierung und Lösung des Problems
Hallo Gaby,
auf Heise.de finden sich ein paar Details dazu.
Erstmal betrifft die Regelung nicht den Forenbetreiber, sondern die Person, welche die Links setzt. Sollte die nicht ermittelbar sein, z.B. weil der Nutzer einen Anonymisierungsdienst benutzt hat, dürfte Strafverfolgung unmöglich sein. Elli bekommt im schlimmsten Fall eine nette Email mit der Bitte, den Link zu entfernen und die verursachende IP anzusagen.
Desweiteren:
"In seiner Entscheidung betont das Gericht die Bedeutung von Links für die Meinungsfreiheit und die Schwierigkeit, die Rechtmäßigkeit der Inhalte zu beurteilen. "Insbesondere für Einzelpersonen, die solche Links setzen wollen, kann es sich tatsächlich als schwierig erweisen, zu überprüfen, ob es sich um geschützte Werke handelt", heißt es in einer Mitteilung des Gerichtes. Insofern seien Links, die ohne Gewinnerzielungsabsicht oder Kenntnis der Rechtswidrigkeit gesetzt werden, weiterhin zulässig."
Beim Verlinken von Prominacktbildern dürfte Unkenntnis der Rechstwidrigkeit schwer zu verteidigen sein, beim Verlinken auf Quellen aller Art sehe ich dagegen kein Problem, wenn der Inhalt nicht offensichtlich(st) gegen dt. Recht verstößt.
Unabhängig davon wurden im Heiseartikel in den Kommentaren mögliche Lösungen diskutiert. Was mir am besten gefällt, ist das Verlinken einer eindeutigen Suchanfrage, welche den gewünschten Link als ersten Treffer liefert.
Konkret so hier. (Adresszeile im Browser lesen.)
Beste Grüße,
Positiv