Neues EuGH-Urteil: Auch nur Link zu Seite, die Urheberrecht verletzt, ist strafbar. BITTE ALLE LESEN

Gaby, Freitag, 09.09.2016, 15:01 (vor 3462 Tagen)3397 Views

Moin,

ein aktuelles Urteil des EuGh könnte auch für das Gelbe und vor allem seinen Betreiber sehr negative Auswirkungen haben, deshalb wäre es gut, wenn möglichst viele das zur Kenntnis nehmen könnten.

In Kürze geht es darum, dass nunmehr auch die reine Verlinkung auf eine (Dritt-)Seite, die eine Urheberrechtsverletzung begeht, strafbar ist. Und zwar für Betreiber "kommerzieller Seiten" und ja, das Gelbe zählt nach Auffassung vor allem der deutschen Gerichte bereits dazu (wegen Werbebannern).

Das Urteil erging zwar in einem wirklich krassen Fall (da steckte erkennbar kriminielle Energie oder mindestens krachende Dummheit dahinter), aber wenn so ein Urteil erstmal in der Welt ist, wird es durch diese Scharen von dreckigen Abmahnanwälten auch gerne genutzt.

In der Praxis dürfte das bedeuten: Da man das kaum überprüfen kann, ob der Text oder die Website, auf die man verlinkt, solche Verletzungen begeht, bleibt eigentlich nur, Links möglichst spärlich zu setzen.

Wie sehen das die juristisch Beschlagenen hier?

Viele Grüße

Gaby

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"Das Dumme an Internetzitaten ist, dass man nie weiß, ob sie auch stimmen." Leonardo da Vinci


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