Es geht nicht um den physischen, sondern den rechtlichen Besitz!

Leser23, Montag, 25.07.2016, 23:02 (vor 3502 Tagen) @ Dirk-MV5144 Views
bearbeitet von unbekannt, Montag, 25.07.2016, 23:08

dass viele vergessen, dass man heute elektronische Kopien weitergibt,
Schmalfilm ist gerade nicht hip.
Wollte nur darauf hingewiesen haben.
mfg

Bestens!

Es geht nicht um den physischen, sondern den rechtlichen Besitz!
(vgl. das Kleingedruckte bei den Whatssapp Regeln! Mit der Veröffentlichung bzw. Übermittlung verliert man die Rechte am Medium Bild/Ton/Video)


Mit der Übermittlung verliert der Übermittler höchstwahrscheinlich die Rechte am Material, sofern es eben als "brisant" eingestuft wird!

Gelinde gesagt!

Oder schlimmer!

Das kannst Du mit dem Besitz des ultimativen Codeknackers vergleichen, wie in irgendeinem Film verewigt!

Oder das belastende Filmmaterial bei "Staatsfeind Nr. 1"!

Findet die Polizei also belastendes Material, (und übermittelt es den Befehlsgebern) dann ist der Übermittler der Daten aus Systemsicht, sowas wie ein NSU Zeuge, der die offizielle gestrickte Story in Frage stellt!

Man kann nur jedem dringendst davon abraten, diese Einladung zu benutzen!

Am besten wäre es für Videomaterialbesitzende, (vgl. Sudetengeschehnisse!) vielmehr an einem hieb- und stichfesten Alibi zu stricken, an diesem Tag nicht in München, sondern in Nürnberg oder Ingolstadt gewesen zu sein!

--
Mahatma Gandhi:
"Ziviler Ungehorsam wird zu einer heiligen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts verlassen hat."


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