Heizölverwendung ohne Steuerhinterziehung
Hallo Svente,
danke für Deine Info.
Heizöl und Dieselkraftstoff sind praktisch identisch,
Heizöl hat einen Indikator, den man auch in geringsten
Mengen und entsprechender Verdünnung noch nachweisen kann,
so ist man noch nach Jahren, wenn man mal eine Tankfüllung
Heizöl fahren sollte, immer noch fällig bei einer Ķontrolle.
Also nehmen wir einmal an, man würde einen Bulli T4 als kleines WoMo (geht natürlich auch mit größeren WoMos ortsfest (also nicht für den Straßenverkehr angemeldet) zuhause stehen haben und gelegentlich darin schlafen und dann hin und wieder heizen mit der Motorabwärme oder halt mit der Diesel-Standheizung (aus dem gleichen Tank), dann wäre doch die Nutzung von Heizöl statt Diesel keine Steuerhinterziehung.
Wenn dann irgendwann mal nachgewiesen wird, daß Heizöl im Tank war, was solls, bei Vorlegung des Gegenbeweises andersartiger Nutzung des Motors.
Motorentechnisch hat man dem Dieselkraftstoff wegen der
Entschwefelung (fehlende Schmierwirkung in der Einspritzpumpe)
nun Biodiesel (etwa 5%) zur Schmierung beigemischt.
Für Heizöl ohne Biodieselanteil kann man normales 2T Öl
ersatzweise beimischen, dann sind auch längerfristig
z.B. bei Stationär-Motoren keine Probleme zu erwarten.
M. Erachtens kann man auch Heizöl mit Schwefel bekommen. Meinst Du mit 2T Öl, Zweitakter-Öl?
Gruß Dieter
Glück auf!
Svente