Danke für Deinen anregenden Bericht. Zwei Fragen habe ich.

Olivia, Freitag, 15.07.2016, 20:40 (vor 3515 Tagen) @ azur1712 Views
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 15.07.2016, 20:50

Danke für deinen anregenden Bericht.

Deine Überschrift lautet: Obereigentum immer nur an Grundeigentum.

Dann ziehst Du die Parallele vom früheren Obereigentum zum heutigen Eigentum und vom früheren Untereigentum zum heutigen Besitz. Wobei der (heutige) Besitz gemietet, gepachtet oder einfach überlassen worden sein kann. Wesentliche Eigenschaften des Besitzes sind, dass er immer eine zeitliche Komponente hat, nicht ohne Zustimmung des Eigentümers veräußert werden kann und dass das Veräußerungsentgelt dem Eigentümer zusteht und nicht dem Besitzer. Eigentum muss also ggf. mit Gewalt/Recht verteidigt werden, wohingegen Besitz immer unsicher ist (er kann genommen werden), es sei denn, er kann mit Gewalt/Enteignung verteidigt werden und wird dadurch zum Eigentum.

Dadurch, dass der Begriff des „Obereigentums“ lediglich auf den Grundbesitz angewendet wurde, stellen sich mir folgende Fragen:

Grund und Boden benötigen Gebäude und Arbeitsmittel. Diese können entweder bereits bei Inbesitznahme vorhanden sein oder sie müssen vom Besitzer erstellt bzw. geschaffen werden.

Im ersten Falle sollte das Obereigentum (das Eigentum) an Gebäuden und Gerätschaften dem Lehnsherren bereits zugestanden haben. Wie wurde dies rechtlich definiert? Und wie stand es rechtlich mit den vom Lehensnehmer (Besitzer) erstellten Gebäuden und Gerätschaften sowie dem Wirtschaftsgut (den Tieren, Getreide etc.)? Wenn es daran kein Obereigentum gab, unter welchem Titel gehörten die dem Lehnsherren oder dem Lehensnehmer? Wurden sie aufgrund der Arbeitsleistung „Eigentums“ Lehensnehmers? Wenn ja, wie behielt er sein Eigentum, wenn das Lehen entzogen wurde?

Gab es irgendwelche Eigentumsrechte des Lehensnehmers an „beweglichen“ Sachen?

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