Direktive des Badischen Fußballverbands

Broesler, Freitag, 08.07.2016, 17:55 (vor 3518 Tagen) @ 0073872 Views

Sorry, muss weg, beim DFB muss später geschaut werden...

2.3. Zusammenarbeit im Team

Leitet der Schiedsrichter sein Spiel im Team, so
muss in der Absprache u.a. die Zusammenarbeit im
Zusammenhang mit einer möglichen Strafstoß-
entscheidung besprochen werden.
Hierzu gehört, dass

• der Assistent dem Schiedsrichter im Zweifel
anzeigt, ob das Vergehen im oder außerhalb
des Strafraumes erfolgt ist.

• sich der Assistent bei einem absichtlichen,
klaren Handspiel oder einem anderen
Vergehen mit dem ein Tor regelwidrig
verhindert wurde, unbedingt die
Rückennummer des fehlbaren Abwehrspielers
merken muss.

• den Assistenten mitzuteilen ist, dass sie ein
sogenanntes unauslegbares Handspiel
anzeigen müssen, wenn dies vom
Schiedsrichter nicht erkannt wird.

• sie den Schiedsrichter bei der Frage
„Foulspiel“ oder „Simulation“ zu unterstützen
haben.

http://www.badfv.de/files/Dokumente/2.05_Schiedsrichter/Schiedsrichter_Regelkunde/Lehrb...
(Seite 4)

Eine 100%-ige Sicherheit gibt es fast nie, nirgendwo.

Ahoi

--
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* "You can ignore reality, but you can't ignore the consequences of ignoring reality." Ayn Rand


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