Wie auch immer...

Rybezahl, Freitag, 08.07.2016, 13:56 (vor 3519 Tagen) @ Kaladhor3099 Views
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 08.07.2016, 14:29

"[V]orzugsweise gutwillig, aber wenn notwendig auch mit Gewalt" heißt
sicherlich nicht gleich Deportation, eher staatliche Gewalt, begleitete
Rückführung vielleicht?


Wenn man andere Menschen gegen ihren Willen aus deren aktuellen
Lebensumfeld "entfernt", dann ist das eine Deportation, Punkt.
Was soll dieses PC-Neusprech an der Stelle?

Und natürlich durch staatliche Gewalt, durch welche denn sonst?

Grüße,
Kaladhor

Nenne es, wie du willst. Bis vorgestern sagte man noch Abschiebung dazu. Ich sage, man kann nichts fordern, was ohnehin schon getan wird. Nur darum geht es mir - den Vorwurf weise ich also zurück.

--
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.


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