Selbstbestimmte Bildung
Ich weiß ja nicht, was jeder einzelne von uns so hinein interpretiert in
das deutsche System der staatlichen Lehr(Leer-)anstalten.Unter Berücksichtigung der Tatsachen, dass es sich um Lehranstalten der
Macht handelt, vermitteln diese Lehranstalten soviel, dass nach 8 Jahren
ein willfähriges Subjekt dieses Staates ausgespuckt wird. Nicht mehr und
nicht weniger.Man kann darüber geteilter Meinung sein, ob das gut oder schlecht ist, ob
das dem individuellen Anspruch genügen mag, dem Auftraggeber dieser
Lehranstalten, dem Chef des Lehrkörpers, den Planern der zu vermittelnden
Lehrinhalte, Eltern, Tanten, Onkels, dem Kapital, etc., scheint es zu
reichen.
Wunderbar auf den Punkt gebracht.
Ob das gut oder schlecht ist, kann mann allerdings nicht unterschiedlicher Meinung sein, wenn man noch Freiheitsbewusstsein und den Anspruch auf eine freiheitliche Gesellschaftsordnung in sich trägt.
Einst vom absolutistischen Staat als Herrschaftsinstrument etabliert, hat das Bildungssystem so unterschiedliche Staatsformen wie das Kaiserreich, die Weimarer Republik und die Hitler-Diktatur überdauert. Stets war es ein geeignetes Instrument für die jeweils Herrschenden, die Jugend nach ihren Vorstellungen unterrichten und ausbilden zu lassen.
Ein mit den Grundelementen der Demokratie verbundenes Schulwesen kann nur aus der Selbstbestimmung der Betroffenen, der Lehrer und Eltern, hervorgehen. Das freie Selbstbestimmungsrecht des mündigen Bürgers nach Art. 2 GG verlangt, dass Schulen nur von Staat und Wirtschaft unabhängige, freie Einrichtungen sein können, in denen die Lehrer aus ihrer fachlichen Kompetenz und ihren konkreten Erfahrungen und Erkenntnissen vor Ort die Unterrichtsinhalte, Methoden und Organisationsformen selbst bestimmen. In der entstehenden Vielfalt von Bildungseinrichtungen werden sich die Eltern aus ihrer Erziehungsverantwortung für das ihnen zusagende Schulprofil frei entscheiden können. Dem Staat kann nur eine Rahmen setzende, rechtliche Aufsichtsfunktion zukommen.
Wer für eine freiheitliche Gesellschaftsform eintritt, kommt um solche Überlegungen nicht herum.