Du darfst

tar ⌂, Gehinnom, Samstag, 11.06.2016, 00:53 (vor 3536 Tagen) @ Ankawor1443 Views

Darf ich einen Einbrecher, der eingedrungen ist, daran hindern, wieder zu
verschwinden?

Beispiel: Er ist im Haus, geht dann auf Erkundung die Kellertreppe runter,
ich erscheine heimlich, schließe die Tür, die so beschaffen ist, dass er
nicht mehr rauskommt. Er muss dann bis zu Ankunft der Polizei dort unten
im Keller bleiben.

Darf ich das tun, oder risikiere ich damit, mich strafbar zu machen?

Ja:

"Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1."

https://dejure.org/gesetze/StPO/127.html

--
Gruß!™

Time is the school in which we learn,
Time is the fire in which we burn.


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