Darf man einen Einbrecher festsetzen?

Ankawor, Mittwoch, 08.06.2016, 12:23 (vor 3539 Tagen)4230 Views

Es gab verschiedene Beiträge hier zur Notwehr gegen Einbrecher. Meist wurde gewarnt, sich selbst zu verteidigen, da man dann sehr schnell selbst vor dem Kadi landet. Ich habe daraufhin meine strategisch verteilten Nahkampfwaffen wieder entfernt.

Das Thema wird jedoch im Bekanntenkreis weiter diskutiert, und in den bisherigen Beiträgen habe ich noch keine klare Antwort gefunden:

Darf ich einen Einbrecher, der eingedrungen ist, daran hindern, wieder zu verschwinden?

Beispiel: Er ist im Haus, geht dann auf Erkundung die Kellertreppe runter, ich erscheine heimlich, schließe die Tür, die so beschaffen ist, dass er nicht mehr rauskommt. Er muss dann bis zu Ankunft der Polizei dort unten im Keller bleiben.

Darf ich das tun, oder risikiere ich damit, mich strafbar zu machen?

Danke

A.


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