Baurecht und Moscheen
Hallo,
die Hamburger Grünen fordern gerade, daß in jedem Stadtteil Hamburgs eine Moschee errichtet wird, da es nach deren Empfinden viel zu wenige davon gibt.
Nun eine Frage zum Baurecht:
Eine Moschee ist in ihrer Nutzung nicht mit einer Kirche vergleichbar, unterliegt derzeit aber zumindest hier in NRW den gleichen Bestimmungen.
Eine Moschee ist aber in seiner Hauptnutzung zusammen mit den Nebenräumen eine politische Bildungseinrichtung, insofern stellt sich die Frage nach dem Baurecht.
Sollte es da nicht eine Anpassung geben wie bei Gebäuden zu Veranstaltungszwecken, Tagungsstätten, Bildungseinrichtungen, Parkplätze, Brandschutz, Fluchtwege etc?
Gruß Dieter