Das ändert nichts an der Beurteilung

Julius Corrino, Sur l'escalier des aveugles, Mittwoch, 27.04.2016, 01:22 (vor 3578 Tagen) @ SevenSamurai3175 Views

Eine Notwehrsituation liegt vor, solange ein rechtswidriger Angriff auf Leib, Leben oder Eigentum im Gang ist. Das hat mit "in den Rücken schießen" null und nichts zu tun.

Dem Sittensener Rentner, von dem hier die Rede ist, wurde die Tatsache, daß er bei der Polizei und vor Gericht den Mund nicht halten konnte, letztlich zum Verhängnis.

Denn am Ende konnte man aus ihm herauskitzeln, daß er zum Zeitpunkt der Schußabgabe wohl gar nicht hat wissen können, daß der 16-jährige Libanese beim Wegrennen das gestohlene Geld bei sich trug. Er hätte dann laut Aussage der Richterin "Warnschüsse abgeben" oder "auf die Beine zielen" sollen.

In so einer Streßsituation noch gezielt schießen können - so einen Stuß können nur von der Realität entkoppelte Neunmalkluge bequem vom Richterstuhl aus verfügen.

Übrigens waren weder Staatsanwaltschaft noch das Landgericht Stade in erster Instanz darauf scharf, überhaupt Anklage zu erheben (entsprechende Anträge wurden mehrfach abgelehnt). Erst, nachdem der Libanesenclan des "Opfers" Dauerterror in den lokalen Medien veranstaltet hatte, knickte die Justiz ein und veranstaltete den Prozeß.

Wer in Notwehr heutzutage einen Einbrecher tötet, nennt der Polizei seinen Namen und hält anschließend den Mund fest geschlossen, bis er mit einem (fähigen!) Strafverteidiger gesprochen hat.

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Ainsi continue la nuit dans ma tête multiple... elle est complètement dechirée... ma tête.
- Luc Ferrari


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