Kein Problem, das B-VG legitimiert das schon als "humanitäre Notsituation"
Im Rechtsbruchkitten sind die Jungs ja Spitze - siehe EZB oder ESM usw
Die Aussetzung von Paragraph 18 verstößt ja nicht gegen das Völkerrecht. Insofern darf sowas die Regierungspartei.
Alles andere wäre ja eine Form der Volksanachie.
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Den Sozialismus in seinem Lauf, hält weder Bulle noch Bär auf