Kein Problem, das B-VG legitimiert das schon als "humanitäre Notsituation"

Herzog Waydelich, Montag, 14.03.2016, 22:51 (vor 3620 Tagen) @ DT2698 Views

Im Rechtsbruchkitten sind die Jungs ja Spitze - siehe EZB oder ESM usw

Die Aussetzung von Paragraph 18 verstößt ja nicht gegen das Völkerrecht. Insofern darf sowas die Regierungspartei. [[zwinker]] Alles andere wäre ja eine Form der Volksanachie.

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Den Sozialismus in seinem Lauf, hält weder Bulle noch Bär auf


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