Vorermittlungsverfahren
Wie ich gehört habe, hat die StA überhaupt noch kein Ermittlungsverfahren, sondern nur ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet, weil nicht feststeht, um welche Substanz es sich handelt. Untersuchen darf sie die Substanz erst nach Eingangsbestätigung des BT Präsidenten. Ein Vorermittlungsverfahren reicht aber nicht aus. Das kann ja noch heiter werden.
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Das einzige Recht des Sklaven ist das Recht auf Arbeit und das darf man ihm nicht nehmen.