Ermittlungsverfahren gegen Bolker Veck auf Eis

Michael Krause, Freitag, 11.03.2016, 08:48 (vor 3625 Tagen)4064 Views
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 11.03.2016, 14:02

Der Bundestag macht geltend, das Schreiben der Staatsanwaltschaft, mit dem die Absicht, ein Ermittlungsverfahren einleiten zu wollen, angezeigt wird, entspreche nicht den Anforderungen. Erst 48 Stunden nach Eingang des Schreibens darf mit Ermittlungen begonnen werden.

Ich kenne das Schreiben nicht, aber entweder stimmt die Behauptung des Bundestagspräsidenten nicht oder aber die Staatsanwaltschaft hat geschlampt. Was nun schlimmer ist, liegt im Auge des Betrachters.

Mal abwarten, wie sich diese Farce weiter entwickelt.

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Das einzige Recht des Sklaven ist das Recht auf Arbeit und das darf man ihm nicht nehmen.


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