Für sich betrachtet ist das Gewaltmonopol: Gewalt - und die ist per se Unrecht.
Hallo BillHicks,
Hallo Dieter,
mein Ansatz ist ein ganz anderer. Vielleicht in Analogie zu den griech.
Stadtstaaten, wenn es darum ging Geld aufzutreiben um Investitionen für
die Allgemeinheit zu tätigen. -Bei meinem Ansatz gibt es nicht mal ne Staatsverschuldung, nur
Verschuldung von Bürgern, ggf. sogar für Investionen für die
Allgemeinheit.
Ohne initiale "Staatsverschuldung" kein Staat und damit auch keine Bürger. Die Staatsverschuldung, wenn sie inländisch ist, ist per Federstreich beseitigbar. Die Angst vor Staatsverschuldung ist unbegründet.
Der Debitismus kann bei einem Neuanfang durchaus überwunden werden. Bis
dahin spreche ich von staatl. Diebstahl gegen seine zahlungspflichtigen
Bürger, eingetrieben mit seinem Gewaltmonopol, einfach weil das bestehende
System von Natur aus Unrecht ist.
Das staatliche Gewaltmonopol für sich betrachtet ist: Gewalt.
Für sich betrachtet ist Gewalt: Unrecht.
Völlig klar.
Daraus kann auch nichts rechtens
entstehen.
Bei Anwendung der Logik des Privatrechts (Vertrag, Gleichheit, Freiheit) auf dieses Gewaltmonopol, so könnte dieses - dem Anspruch nach - zu (Öffentlichem) Recht durchaus werden.
Nach vertikaler und horizontaler Gewaltenteilung. Die vertikale Gewaltenteilung (Föderalismus, Subsidiaritätsprinzip) halte ich dabei für mindestens ebenso wichtig wie die horizontale. Die horizontale ist allerdings präsenter in den Köpfen.
Rechtstaatsprinzip.
Das Souveränitätsreservat Finanzsystem ist in der Betrachtung über das Gewaltmonopol und dessen sinnoller Teilung allerdings bisher noch überhaupt nicht ernsthaft gewürdigt worden. Da bleibt noch viel zu tun.
Diese Nichtbeachtung ist institutionalisiertes Unrecht.
Vor lauter Blödheit? Hoffen wir's mal.
Richtigerweise darf man auch nicht von Diebstahl sprechen, sondern von
Raub.
Ohne fiskalische Infrastruktur, d.h. insbesondere die Möglichkeit Steuern erheben zu können, kann es keine juristische Infrastruktur geben, weil diese nicht bezahlbar wäre.
Ohne juristische Infrastruktur aber kann es nichts geben, das den Namen "Recht" auch nur dem Anspruch nach tragen könnte. Das schließt die "Freiheit" ein, wenn diese Freiheit ein Recht sein soll, in dem Sinne, dass Du Dir und niemand anderem gehörst.
Selbst mit Gewaltmonopol handelt es sich selten genug um Recht. Oft nicht mal dem Anspruch nach. Es handelt sich OHNE Gewaltmonopol aber ganz sicher niemals um "Recht", sondern um irgendetwas anderes: Sitte, Tradition, Erpressung, Bestechung, sonstige private Vollstreckung etc.
Gruß Dieter
Schöne Grüße
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BillHicks
..realized that all matter is merely energy condensed to a slow vibration – that we are all one consciousness experiencing itself subjectively. There's no such thing as death, life is only a dream, and we're the imagination of ourselves.