GuggsDuhier ...

CrisisMaven ⌂, Montag, 22.02.2016, 01:49 (vor 3643 Tagen) @ FOX-NEWS4015 Views

"Selbstständige Handwerker gehören traditionell zum Kreis der Pflichtversicherten in der Rentenversicherung."

Aber schon richtig, ein freiberuflicher Unternehmensberater faellt z.B. (noch?) nicht darunter. Aber bei der Krankenversicherung gilt das seit ein paar Jahren schon auch nicht mehr.

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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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