Stellungnahme zur Errichtung eines Investitionsgerichts für TTIP

Sligo, Freitag, 05.02.2016, 00:42 (vor 3656 Tagen) @ DT3351 Views

Ich habe auch das Gefühl, daß die Bürger mutiger geworden sind und
beherzter eingreifen, was früher kaum vorgekommen ist.

Hi DT,

und vielleicht mit den Bürgern auch die Richter, die sich in den letzten Jahren gerade nicht mit Ruhm bekleckert haben.

'Der Deutsche Richterbund lehnt die von der EU-Kommission vorgeschlagene Einführung eines Investitionsgerichts im Rahmen der Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) ab.

Der DRB sieht weder eine Rechtsgrundlage noch eine Notwendigkeit für ein solches Gericht.

Das mit dem Vorschlag für ein Internationales Investitionsgericht offensichtlich verbundene Verständnis, die Gerichte der Mitgliedstaaten der Union könnten ausländischen Investoren keinen effektiven Rechtsschutz gewähren, entbehrt sachlicher Feststellungen.

Sollten hier Schwächen von den Verhandlungspartnern für ein TTIP in einzelnen EU-Mitgliedstaaten erkannt worden sein, so müssten sie gegenüber dem nationalen Gesetzgeber offengelegt und klar definiert werden. Es wäre dann Aufgabe des Gesetzgebers und der für die Justiz Verantwortlichen, im bewährten System des nationalen und europäischen Rechtsschutzes Abhilfe zu schaffen. Nur so kann der Rechtsgewährungsanspruch, der jedem Rechtsuchenden in Deutschland und der Europäischen Union zusteht, sichergestellt werden. Die Schaffung von Sondergerichten für einzelne Gruppen von Rechtsuchenden ist der falsche Weg.

B. Bewertung im Einzelnen

http://www.drb.de/cms/index.php?id=952

Geschehen noch Zeichen und Wunder?

Gruß,
Sligo.


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