Wie sieht es denn mit folgenden Tatbeständen aus:

Broesler, Samstag, 09.01.2016, 15:43 (vor 3681 Tagen) @ azur5438 Views

-> Diskriminierung (niemand darf wegen seines Geschlechts etc. vorverurteilt werden...er, und nicht nur er, tut dies)

-> Volksverhetzung

"Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."
https://de.wikipedia.org/wiki/Volksverhetzung

Ich will mir diesen Scheiß nicht mehr gefallen lassen...es reicht.
Die erbärmlichen Flachzangen gehören wieder zurück in die hinterste Reihe, wo sie keinen Schaden anrichten können.

Ahoi
Broesler

PS: Dir auch ein schönes Wochenende...den anderen Lesern natürlich auch.


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