§185 StGB

aemb, Montag, 04.01.2016, 20:27 (vor 3686 Tagen) @ Albrecht3721 Views
bearbeitet von aemb, Montag, 04.01.2016, 20:40

§ 185
Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Da Herr Tauber so intelligent war, die vorliegende Straftat gleich an Ort und Stelle und darselbst beweissicher zu dokumentieren, sollten die amtsanwaltlichen Ermittlungen in diesem Fall einfach sein.

Das Wort "Pack" fällt übrigens nach meiner Ansicht auch in diese Kategorie.


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