Beleidigung

Falkenauge, Montag, 04.01.2016, 18:07 (vor 3686 Tagen) @ Albrecht4501 Views

Hallo Albrecht,

das Wort ist ja eine Beleidigung. Der Betroffene kann ihn anzeigen, bzw. Strafantrag stellen. Das müsste viel mehr geschehen.

Wohin soll diese Verrohung noch führen. Du hast recht, wir haben die Auslese der Schlechtesten.

Das Ganze fällt unter "Öffentliche Gewalt durch das Wort" - siehe Thread unten.

Gruß
Falkenauge


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